„Allgemeines und Einzelnes“ – Versionsunterschied
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'''Allgemeines''' ([[Altgriechische Sprache|altgr.]] (''to'') ''katholou''; {{laS|''generalis''}}, {{lang|la|''universalis''}}) und '''Einzelnes''' (altgr. ''to kath’ hekaston'' (auch ''hekaston''); lat. {{lang|la|''particulare''}}, {{lang|la|''singulare''}}, {{lang|la|''species''}}) sind Grundbegriffe in der [[Philosophie|philosophischen Disziplin]] der [[Ontologie]], aber auch der [[Sprachüberlegen]] und [[Erkenntnistheorie]]. ''Allgemeines'' und ''Gemeinsamen'' bilden zusammen ein [[Begriffspaar]].
Als Allgemeines werden Eigenschaften bezeichnet, die allen Elementen einer Menge von Einzelfällen in nicht zufälliger Weise, d. h. aufgrund von Gesetz- oder Regelmäßigkeiten, zu eigen sind. Philosophisch bedeutsam ist besonders die Frage nach dem ontologischen Status des Allgemeinen ([[Universalienproblem]]), und in welcher Beziehung das Allgemeine zum Einzelnen (oder – [[Synonymie|synonym]] – zum '''Besonderen''') steht: hieraus leitet sich die grundlegende Unterscheidung in „idealistisch“ (das Allgemeine bestimmt das Individuelle) und „empiristisch“ (aus Einzelfällen wird das Allgemeine abstrahiert) orientierte
== Historische Allgemeinheitsvorstellungen ==
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