Zentralafrikanische Wirtschafts- und Währungsgemeinschaft

afrikanischer Staatenverbund
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Die Zentralafrikanische Wirtschafts- und Währungsgemeinschaft (frz. Communauté Économique et Monétaire de l’Afrique Centrale, abgekürzt CEMAC) ist ein 1994 durch die Zentralafrikanische Zoll- und Wirtschaftsunion (UDEAC) vereinbarter und 1999 in Kraft getretener Zusammenschluss von sechs zentralafrikanischen Staaten. Ihre gemeinsame Währung ist der CFA-Franc BEAC, ihre Zentralbank ist die Zentralafrikanische Zentralbank (BEAC) mit Hauptsitz in Yaoundé, Kamerun.

Zentralafrikanische Wirtschafts- und Währungsgemeinschaft
CEMAC
 
Bild
Staaten der CEMAC
Französische Bezeichnung Communauté Économique et Monétaire de l’Afrique Centrale
Organisationsart Regionale Kooperation, Währungsunion
Sitz der Organe Bangui,
Zentralafrikanische Republik Zentralafrikanische Republik
Vorsitz Präsident der Gemeinschaft
Tschad Idriss Déby
Kommissionspräsident
Gabun Daniel Ona Ondo
Mitgliedstaaten 6:
Amts- und Arbeitssprachen
Fläche 3,02 Millionen km²
Einwohnerzahl 44,1 Millionen
Bevölkerungsdichte 14,6 Einwohner pro km²
Gründung 16. März 1994
(Vertrag von Ndjamena)
Währungen

CFA-Franc BEAC

cemac.int
Mitgliedschaften in Organisationen

Die Währungsgemeinschaft grenzt an die Westafrikanische Wirtschafts- und Währungsunion (UEMOA). Alle Mitgliedsstaaten der CEMAC sind auch Mitglieder der Zentralafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft (CEEAC).

Mitgliedstaaten

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Mitglieder der Zentralafrikanischen Wirtschafts- und Währungsgemeinschaft sind:

Organe und Einrichtungen

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  • Währungsunion in Zentralafrika
  • Die Wirtschaftsunion in Zentralafrika
  • Die Konferenz der Staats- und Regierungschefs zur Festlegung der Gemeinschaftspolitik
  • Der Ministerrat
  • Das Exekutivsekretariat mit Sitz in Bangui (Zentralafrikanische Republik)
  • Die Zentralafrikanische Zentralbank (BCEAO), mit Sitz in Yaoundé (Kamerun), zur Festlegung und Durchführung der Geldpolitik
  • Die Entwicklungsbank der zentralafrikanischen Staaten (BDEAC), mit Sitz in Brazzaville (Kongo)
  • Die Gerichtshof der Gemeinschaft wird in N’Djamena (Tschad) installiert
  • Das Finanzmarktkomitee von Zentralafrika (COSUMAF) mit Sitz in Gabun

Siehe auch

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