Ab wann kann ich wegen Hitze meine Miete mindern? Richtwert gibt Orientierung

Hand, die einen weißen Fenstergriff an einem geöffneten Fenster bei Sonnenschein greift, im Hintergrund unscharfe Häuserfassaden.
Foto: ---/dpa/dpa-tmn

Ist die Wohnung im Sommer unerträglich heiß, kann man dafür unter Umständen die Miete mindern. Nur: Ab wann ist das gerechtfertigt? Und was müssen Mieter:innen dafür tun?

Sommer? Ja, bitte – aber im Idealfall nicht in der Wohnung. Wenn sich diese bei hohen Außentemperaturen aber unerträglich erhitzt, können Mieter:innen unter bestimmten Umständen die Miete mindern. Nur: wann genau?

„Hitze allein ist nicht immer ein Mietmangel“

„Hitze allein ist nicht immer ein Mietmangel, der zur Mietminderung berechtigt“, sagt Monika Schmid-Balzert, stellvertretende Geschäftsführerin des Mietervereins München. Entscheidend ist, wie hoch die tatsächliche Temperatur ist und wie die sonstigen Umstände sind. 

„Wer eine Dachgeschosswohnung mit großen Fensterflächen mietet, muss laut Rechtsprechung grundsätzlich mit starker Sommerhitze in den Räumen rechnen“, so Schmid-Balzert. Eine Mietminderung kann dann ausgeschlossen sein. 

Auch in einem schlecht gedämmten Altbau müssen Mieter:innen eher erhöhte Temperaturen ertragen als in einem modernen Neubau. Denn dort können sie besseren Wärmeschutz erwarten. Es kommt also immer auf den Einzelfall an.

Hitze in der Wohnung: Ab wann kann ich die Miete mindern?

Mieter:innen können sich aber zumindest an groben Richtwerten orientieren. So sollte sich eine Wohnung tagsüber auf nicht mehr als 26 bis 28 Grad Celsius erhitzen. Ab dieser Grenze kann Schmid-Balzert zufolge ein Mangel und damit das Recht auf eine Mietminderung vorliegen.

Liegen die Temperaturen in der Wohnung tatsächlich dauerhaft oberhalb dieser Grenze, können Mieter:innen die Miete für die betroffenen Tage um bis zu 20 Prozent mindern. Entscheidend ist hierbei, wie gravierend und an wie vielen Tagen im Monat die Wohnung derart aufgeheizt ist. 

Hitzeprotokoll hilft bei der Beweisführung

Und wie gehen Mieter:innen hierfür vor? Zunächst müssen sie den Mangel beweisen. Dafür empfiehlt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund (DMB), ein Hitzeprotokoll zu führen, in dem Fotos von der Raumtemperatur und dem Datum samt Uhrzeit abgelegt werden. Zudem hilft es, wenn Mitbewohneri:nnen oder andere Zeugen die Hitze bestätigen können.

Anschließend sollten Mieter:innen die Vermieter:innen schriftlich über den Mangel informieren und mitteilen, dass die Miete ab sofort nur noch unter Vorbehalt bezahlt wird. Die Mietminderung können Betroffene dann rückwirkend geltend machen, indem sie den Minderungsbetrag von Vermieter:innen zurückfordern. So können sie das Risiko einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs ausschließen, teilt der Mieterverein München mit.

Zum Hintergrund: Grundsätzlich sind Vermieter:innen laut DMB dazu verpflichtet, „für einen den Regeln der Technik entsprechenden sommerlichen Wärmeschutz“ zu sorgen. Wie diese wiederum sicherstellen, dass die Mietwohnung vertragsgemäß genutzt werden kann, bleibt allerdings ihnen überlassen. Mieter:innen haben keinen Anspruch auf bestimmte (bauliche) Maßnahmen.

Hitze und Klimawandel

Dass Hitzeextreme häufiger und intensiver werden, dazu trägt der menschengemachte Klimawandel maßgeblich bei. Er ist nicht an jeder Hitzewelle schuld, aber an vielen: In mehr als 90 Prozent aller untersuchten Hitzeereignisse hat die Forschung nachgewiesen, dass der Klimawandel das Ereignis wahrscheinlicher oder heißer gemacht hat. Eine Studie, die 200 Hitzewellen des 21. Jahrhunderts untersucht hat, kommt zu dem Schuss: Rund ein Viertel der betrachteten, dokumentierten Ereignisse seit 2000 hätte es ohne Klimawandel sehr wahrscheinlich nicht gegeben. Mehr Informationen: Hitze-Sommer 2026: Welche Rolle spielt der Klimawandel?

Mit dem Klimawandel steigen auch die Gesundheitsrisiken durch Hitze – gerade vulnerable Gruppen wie Kinder, Ältere und Menschen mit Vorerkrankung sind besonders gefährdet.

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