Fällt bei meiner Klamotten-Bestellung Zoll an? So erkennst du es

Fällt bei meiner Klamotten-Bestellung Zoll an?
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Bei vielen Online-Bestellungen ist nicht sofort ersichtlich, ob du beim Import Zoll zahlen musst. Wir erklären dir, woran du das erkennen kannst.

Du bestellst Kleidung in einem deutschsprachigen Onlineshop, bezahlst in Euro – und trotzdem kommt das Paket aus China, Großbritannien oder den USA. Dann können bei der Einfuhr zusätzliche Kosten entstehen. Entscheidend ist nicht unbedingt, wo der Shop seinen Sitz hat, sondern von wo die Ware tatsächlich verschickt wird und wer die Einfuhr übernimmt.

Seit dem 1. Juli 2026 gelten außerdem neue Regeln für kleinere Sendungen. Hier erfährst du, worauf du beim Bestellen achten solltest.

Wann fällt bei einer Online-Bestellung Zoll an?

Ob Ware aus einem EU-Land oder einem Drittland kommt, hat Auswirkungen auf die Versteuerung.
Ob Ware aus einem EU-Land oder einem Drittland kommt, hat Auswirkungen auf die Versteuerung. (Foto: Unsplash / Bernd Dittrich)

Wird deine Bestellung aus einem EU-Land verschickt, musst du bei der Lieferung innerhalb der EU grundsätzlich keine Einfuhrabgaben bezahlen.

Anders sieht es aus, wenn die Kleidung direkt aus einem sogenannten Drittland nach Deutschland kommt – zum Beispiel aus China, den USA oder Großbritannien. Solche Sendungen müssen grundsätzlich zollrechtlich abgefertigt werden, wie der deutsche Zoll erklärt. Das bedeutet nicht automatisch, dass du Zoll zahlen musst.

Dabei können verschiedene Kosten eine Rolle spielen:

  • Einfuhrumsatzsteuer: Bei Waren aus Nicht-EU-Ländern fällt grundsätzlich Einfuhrumsatzsteuer an. In Deutschland entspricht sie meist der Mehrwertsteuer von 19 Prozent.
  • Zoll: Seit dem 1. Juli 2026 gilt auch für niedrigpreisige E-Commerce-Sendungen bis 150 Euro ein vorläufiger Pauschalzoll. Die EU-Kommission nennt dafür drei Euro pro Warenposition beziehungsweise Zolltarif-Kategorie. Diese Regel soll bis zum 1. Juli 2028 gelten.
  • Bei Bestellungen über 150 Euro gelten weiterhin die regulären Zollsätze. Bei Kleidung können diese je nach Material und Produkt unterschiedlich ausfallen. Die Verbraucherzentrale nennt für Kleidung beispielsweise Größenordnungen von rund zwölf Prozent.
  • Servicegebühren: Paketdienste können zusätzlich Geld dafür verlangen, dass sie die Zollabwicklung übernehmen.

Wichtig: Dass Zoll anfällt, bedeutet nicht automatisch, dass du ihn bei der Paketübergabe selbst bezahlen musst.

Entscheidend ist: Wer übernimmt die Einfuhr?

Bei vielen großen internationalen Shops bekommst du von der Zollabwicklung wenig mit. Der Händler oder die Plattform kann die notwendigen Abgaben übernehmen und bereits in den Verkaufspreis einrechnen.

Anders kann es aussehen, wenn du als Käufer:in zum Importeur oder zur Importeurin der Ware wirst. Dann lässt der ausländische Händler das Produkt im Grunde in deinem Namen in die EU einführen. Ein Paketdienst kann die Zollanmeldung für dich übernehmen und anschließend Abgaben und gegebenenfalls eine Bearbeitungsgebühr verlangen.

Die EU-Kommission stellt allerdings klar, dass der seit Juli 2026 geltende pauschale Drei-Euro-Zoll grundsätzlich vom Anmelder der Ware – etwa Händler, Importeur oder dessen Vertreter – zu entrichten ist und nur in Ausnahmefällen direkt vom privaten Verbraucher.

Deshalb ist die Formulierung in den Geschäftsbedingungen wichtig: Steht dort beispielsweise „customer is the importer of record“, „you may act as the importer oder sinngemäß, dass du für Einfuhrabgaben verantwortlich bist, solltest du genauer hinsehen.

Bei diesen Shops lohnt sich ein genauer Blick

Bei Shein ist im Moment besonders undurchsichtig, wer Zoll zahlen muss.
Bei Shein ist im Moment besonders undurchsichtig, wer Zoll zahlen muss. (Foto: CC0 / Unplash / appshunter.io)

Ein Beispiel ist der chinesische Online-Shop Temu. In den aktuellen Nutzungsbedingungen für Deutschland steht, dass Kundschaft gegebenenfalls selbst als Importeur:in auftreten kann. Gleichzeitig erklärt Temu in seinen Nutzungsbedingungen, dass Preise in der EU grundsätzlich die anwendbaren Steuern und Einfuhrabgaben enthalten, sofern beim Check-out nichts anderes angegeben wird. Falls Importkosten nicht enthalten sind, kann Temu beim Bezahlen eine entsprechende Vorauszahlung verlangen und die Zollabwicklung übernehmen.

Auch die Ultra-Fast-Fashion Marke Shein weist in ihren europäischen Geschäftsbedingungen darauf hin, dass je nach Bestellung unter anderem der Kunde oder die Kundin, der Plattformbetreiber, ein verbundenes Unternehmen oder der jeweilige Verkäufer als „Importer of Record“ auftreten kann.

Bei ASOS dagegen heißt es beispielsweise, dass Bestellungen in der EU nicht mit zusätzlichen Importkosten verbunden sind.

Das zeigt: Allein der Name eines Shops sagt noch nicht zuverlässig, ob du bei einer bestimmten Bestellung zusätzliche Kosten bekommst. Bei Marktplätzen kann sich sogar von Produkt zu Produkt unterscheiden, wer verkauft, woher die Ware kommt und wie die Einfuhr abgewickelt wird.

Unabhängig von undurchsichtigen Zoll-Regelungen ist es aus Umweltsicht keine gute Idee, bei Fast-Fashion-Retailern wie diesen zu bestellen. In den verlinkten Artikeln erklären wir dir genauer, wieso.

Zoll erkennen: Schritt für Schritt

Am zuverlässigsten ist deshalb ein Blick auf die konkrete Bestellung. Prüfe insbesondere:

1. Von wo wird verschickt? „Deutscher Shop“, eine .de-Domain oder Preise in Euro sagen darüber wenig aus. Suche nach Angaben wie „Versand aus“ beziehungsweise „Ships from“ oder nach dem Standort des Versandlagers. Auch die Verbraucherzentrale empfiehlt ausdrücklich, vor dem Kauf zu prüfen, von wo die Ware verschickt wird.

2. Sind Steuern und Zoll bereits im Preis enthalten? Formulierungen wie „duties and taxes included“, „import fees included“ oder „keine zusätzlichen Einfuhrgebühren“ sind ein gutes Zeichen. Achte darauf, ob diese Aussage tatsächlich für Lieferungen nach Deutschland gilt.

3. Was steht beim Check-out? Der endgültige Bestellpreis ist wichtiger als ein allgemeiner Hinweis auf der Startseite. Tauchen dort „Import Fees“, „Duties“, „Taxes“ oder eine Vorauszahlung für Einfuhrkosten auf, wird die Ware wahrscheinlich aus einem Drittland eingeführt.

4. Wer ist laut AGB Importeur? Suche in den Geschäftsbedingungen nach Begriffen wie „Importer“, „Importer of Record“, „customs“, „duties“ oder „Einfuhrabgaben“. Wird ausdrücklich der oder die Kund:in genannt, können mit der Bestellung Pflichten bei der Einfuhr verbunden sein.

5. Kommt die Ware aus einem EU-Lager? Versendet ein internationaler Händler die Kleidung aus einem Lager innerhalb der EU und wurde sie bereits in die EU eingeführt, findet bei deiner Bestellung keine erneute Einfuhr aus einem Drittstaat statt.

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