EU-Verbot rettet unverkaufte Kleidung: Es gilt seit Mitte Juli

Großer Haufen bunter, zusammengewürfelter Kleidung, der auf einem Boden oder einer Fläche liegt. Die Kleidungsstücke sind unterschiedlich gefaltet und übereinander geschichtet, mit verschiedenen Farben und Stoffen sichtbar.
Foto: Jens Kalaene/dpa

Millionen nicht verkaufte T-Shirts, Hosen und Schuhe landen in der EU jährlich im Müll – mit Folgen für Umwelt und Klima. Ein neues EU-Verbot untersagt die Vernichtung nicht verkaufter Kleidung nun in vielen Fällen.

Große Mode-Unternehmen in der EU dürfen nicht verkaufte Kleidungsstücke und Schuhe nur noch unter ganz bestimmten Bedingungen vernichten. Das schreibt eine EU-Vorschrift vor, die seit dem 19. Juli in Kraft ist. Für mittlere Unternehmen soll die Regel ab 2030 gelten. Außerdem müssen mittlere Unternehmen ab 2030 Informationen offenelgen über nicht verkaufte Konsumgüter, die sie entsorgen. Große Firmen müssen dies bereits tun. Bisweilen gilt die Entsorgung als günstiger, als Produkte zu lagern, aufzubereiten oder wieder zum Verkauf anzubieten.

Ausnahmen gibt es etwa für gefährliche, beschädigte oder verschmutzte Waren oder Produkte, die nicht wiederverwendet oder -aufbereitet werden können. Auch was mehreren sozialwirtschaftlichen Einrichtungen mit Sitz in der EU als Spende angeboten, aber nicht innerhalb einer Frist angenommen wurde, darf vernichtet werden. Die Regeln sind Teil der EU-Ökodesign-Verordnung, die seit Juli 2024 in Kraft ist.

Unverkaufte Kleidung: Wieso die EU Vernichtung verbietet

Unternehmen werden mit den Vorgaben ermutigt, ihre Bestände effizienter zu verwalten, Rücksendungen besser zu handhaben und Alternativen wie Weiterverkauf, Wiederaufarbeitung, Spenden oder Wiederverwendung zu prüfen – anstatt Lagerbestände zu vernichten, erklärte die EU-Kommission bereits Anfang des Jahres. Die Regeln sollen dazu beitragen, Abfälle zu reduzieren, Umweltschäden zu verringern und gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu schaffen, die nachhaltige Geschäftsmodelle verfolgen, hieß es weiter.

Handelsverband sieht Vorteile für Verbraucher:innen

Laut Handelsverband Deutschland (HDE) könnte das Verbot Vorteile für Verbraucher:innen mit sich bringen: So könnte laut Hauptgeschäftsführer Stefan Genth das Angebot an reduzierter Ware steigen, etwa über Outlets, Restpostenmärkte oder Second-Hand-Kanäle. Außerdem sieht er mögliche ökologische Vorteile, „da weniger neuwertige Kleidung vernichtet wird und Produkte häufiger weiterverkauft oder gespendet werden“.

Der Handel werde jedoch vor Herausforderungen gestellt, sagt Genth: „Nicht alle unverkauften Waren lassen sich ohne Weiteres erneut verkaufen oder spenden.“ Gründe könnten etwa beschädigte Verpackungen, hohe Logistikkosten, fehlende Nachfrage oder geringe Warenwerte sein. Für Händler entstünden zusätzliche Kosten für Lagerung, Sortierung, Aufbereitung und Weitervermarktung. Hinzu kämen Dokumentationsauflagen, rechtliche Unsicherheiten und praktische Hürden bei Spenden oder Secondhand.

Herstellerverbände bestreiten Zerstörung von Neuware

Der Modeverband GermanFashion befürwortet die neue Regelung. „Bekleidung ist ein wertvolles Produkt, dessen Vernichtung vermieden werden sollte“, so Hauptgeschäftsführer Thomas Lange. Das Vernichtungsverbot setze ein wichtiges Signal für einen verantwortungsvolleren Umgang mit Ressourcen.

Für viele europäische Bekleidungsunternehmen werde die Regelung aber kaum Auswirkungen haben, weil unverkaufte Ware in der Regel nicht vernichtet werde. Die eigentliche Herausforderung liege bei den großen Mengen günstiger Ultra-Fast-Fashion-Produkte, die Verbraucher:innen direkt bei außereuropäischen Anbietern bestellten, so Lange. Er fordert, dass diese Unternehmen künftig in gleicher Weise wie europäische Hersteller an den Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling von Alttextilien beteiligt werden.

Der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie kritisiert, das Gesetz gehe an der Realität vorbei, belaste die heimische Industrie mit Bürokratie und löse Probleme mit Fast Fashion nicht im Ansatz. Für mehr Nachhaltigkeit brauche man funktionierende Sammel-, Sortier- und Recyclingstrukturen, sagt Experte Jonas Stracke. Solange diese Voraussetzungen fehlten, bleibe das Vernichtungsverbot ein Papiertiger. „Einen echten Beitrag zur Kreislaufwirtschaft leiste es in der Praxis leider nicht.“

In der Rheinischen Post fügte Stracke hinzu: „Kein deutscher oder europäischer Hersteller vernichtet einwandfreie Neuware.“ Dennoch werde der Eindruck erweckt, als vernichteten Hersteller massenhaft Neuware. Das Gesetz schaffe in der EU „viel neue Bürokratie ausgerechnet für die Unternehmen, die nicht für die Altkleiderberge mit wertloser Ramschware verantwortlich sind“. 

Wie viel Ware wird in Europa vernichtet?

Angaben der EU-Kommission zufolge werden in Europa jährlich vier bis neun Prozent der unverkauften Textilien zerstört, bevor sie überhaupt getragen wurden. Diese Abfälle verursachten rund 5,6 Millionen Tonnen CO2-Emissionen, was fast den gesamten Nettoemissionen Schwedens im Jahr 2021 entspräche.

Das klingt nach sehr viel – und widerspricht scheinbar den Aussagen der Herstellerverbände. Doch man muss genau hinsehen:

Die Zahl bezieht sich auf einen Report der EEA. Dieser untersucht, wie viele in Europa in Verkehr gebrachten Textilprodukte vor ihrer Nutzung vernichtet wurden. Dies schließt Importe aus dem Ausland mit ein – es wird nicht klar unterschieden, ob die Ware von einem europäischen Hersteller oder einem Hersteller außerhalb der EU stammt. Produkte europäischer oder anderer Händler, die im Ausland produziert und noch vor dem Eintreffen in Europa vernichtet werden, werden ebenfalls nicht beachtet. Die EEA kritisiert selbst die dünne Datenlage und Intransparenz seitens der Hersteller.

Ob europäische Hersteller wirklich keine Ware strukturell vernichten, lässt sich anhand der dünnen Datenlage schwer be- oder widerlegen. In der Vergangenheit kam es aber definitiv vor: Undercover-Recherchen haben immer wieder die Vernichtung von neuwertigen Textilien innerhalb der EU belegt. 2022 wies Greenpeace das etwa für Amazon-Ware nach, die nahe Koblenz unbrauchbar gemacht wurde. 2017 vernichtete die britische Marke Burberry nachweislich Textilien. Die schwedische Marke H&M hat dies ebenfalls 2018 getan, wie unter anderem das ZDF aufdeckte.

Fakt ist auch: Wir entsorgen generell zu viel Kleidung – und zwar nicht nur die Hersteller. Auch Verbraucher:innen selbst werfen viel Kleidung weg – entweder, weil sie kaputt ist oder weil sie nicht mehr gefällt. Weltweit sollen es rund 120 Millionen Tonnen Kleidung sein, die pro Jahr entsorgt werden, das geht aus einer Analyse der Boston Consulting Group (BCG) hervor. Das sind genug Klamotten, um mehr als 200 Fußballstadien bis obenhin zu füllen.

Umweltschützer:innen fordern Kontrollen

Umweltschutzorganisationen begrüßen das Verbot, sehen jedoch noch Verbesserungspotenzial. So bezeichnet Moritz Jäger-Roschko von Greenpeace das Verbot zwar als richtig, sieht jedoch Schlupflöcher für Konzerne. „Unternehmen können die Regeln leicht umgehen, etwa durch Falschdeklaration von Produkten. Ohne konsequente Kontrollen wird sich in der Praxis nichts ändern.“ Das eigentliche Problem – Fast Fashion – bleibe vom Gesetz unberührt.

Aus Sicht des WWF ist das Vernichtungsverbot ein wichtiger erster Schritt. Ein Gesetz sei jedoch immer nur so gut wie seine Durchsetzung, sagte Silke Düwel-Rieth von der Umweltorganisation. „Wirksam wird es erst, wenn die Vorgaben konsequent von den zuständigen Behörden kontrolliert und eingefordert werden.“

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