Oberstes US-Gericht Richter erklären Trumps Zölle für unrechtmäßig
Der Oberste Gerichtshof der USA hat die von Präsident Trump verhängten Zölle gegen viele Handelspartner für unzulässig erklärt. Für Trump ein Rückschlag, denn die Zölle sind ein zentrales Element seiner Wirtschaftspolitik.
Die von US-Präsident Trump gegen mehrere Länder verhängten Zölle sind laut dem Obersten US-Gerichtshof unrechtmäßig. Die Begründung der Richter: Sie basierten auf einem nur für nationale Notstände gedachten Gesetz.
Die Richter bestätigten mit einer Mehrheit von sechs zu drei Stimmen eine Entscheidung einer niedrigeren Instanz, wonach der republikanische Präsident mit der Anwendung eines Gesetzes aus dem Jahr 1977 seine Befugnisse überschritten habe. Geklagt hatten von den Zöllen betroffene Unternehmen sowie zwölf US-Bundesstaaten.
Notstandsgesetz darf nicht angewandt werden
Die US-Verfassung räumt nur dem Kongress und nicht dem Präsidenten die Befugnis zur Erhebung von Zöllen ein. Trump hatte sich jedoch auf den "International Emergency Economic Powers Act" (IEEPA) berufen, um die Einfuhrabgaben ohne Zustimmung des Kongresses zu verhängen.
Das Gesetz erlaubt dem Präsidenten, den Handel in einem nationalen Notstand zu regulieren. Es wurde aber bislang nur für Sanktionen und nicht für Zölle genutzt. Trump hatte argumentiert, die Zölle seien entscheidend für die wirtschaftliche Sicherheit der USA - dieser Darstellung widersprachen die Richter mit ihrem Urteil.
Trump bezeichnet Urteil als "Schande"
Ökonomen schätzen, dass die auf Grundlage dieses Gesetzes eingenommenen Zölle von mehr als 175 Milliarden Dollar nun möglicherweise zurückgezahlt werden müssen. US-Finanzminister Scott Bessent kündigte an, die Regierung werde andere rechtliche Begründungen prüfen, um möglichst viele der Zölle beizubehalten.
Trump selbst nannte das Urteil des Obersten Gerichtshofs zu seinen Zöllen Insidern zufolge als "Schande". Dies habe er während eines Treffens mit US-Gouverneuren gesagt, sagen mit der Angelegenheit vertraute Personen. Der US-Präsident hatte für den Fall einer Niederlage vor Gericht einen "Plan B" in Aussicht gestellt, ohne diesen genauer auszuführen.
EU will Urteil "sorgfältig" prüfen
Die Entscheidung betrifft auch den 15-prozentigen Basiszoll für die meisten aus der EU importierten Waren, nicht jedoch die sektorspezifischen Aufschläge etwa auf Stahl und Aluminium.
Die EU-Kommission erklärte in einer ersten Reaktion, sie prüfe das Urteil "sorgfältig". Brüssel stehe "in engem Kontakt mit der US-Regierung" wegen deren Reaktion auf die Gerichtsentscheidung, teilte ein Kommissionssprecher mit.
Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks seien auf "Stabilität und Vorhersehbarkeit in den Handelsbeziehungen angewiesen", fügte er hinzu.
Wirtschaft sieht wichtiges Signal
Die Reaktion der Wirtschaft ist vorsichtig optimistisch. Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (bevh) begrüßt die Aufhebung eines Großteils der Zölle. "Die Entscheidung gibt mir die Zuversicht zurück, dass Recht und Gesetz auch in den USA weiter der Maßstab für alle Entscheidungen sind", sagt bevh-Hauptgeschäftsführer Christoph Wenk-Fischer.
Auch der Verband der Groß- und Außenhandelsunternehmen BGA reagierte positiv auf die Entscheidung. "Es ist ein wichtiges Signal, dass auch in aufgeheizten handelspolitischen Zeiten die Gewaltenteilung funktioniert und exekutive Maßnahmen einer klaren rechtlichen Kontrolle unterliegen", so BGA-Präsident Dirk Jandura.
Die Entscheidung bedeute aber keine Entwarnung, denn die US-Regierung habe weiterhin erhebliche handelspolitische Spielräume. Zudem sei die Rückabwicklung bereits entrichteter Zölle rechtlich wie administrativ äußerst komplex. Auch nach der heutigen Entscheidung sei nicht mit einer schnellen oder unbürokratischen Erstattung zu rechnen.
Sorge vor neuen Zöllen
Laut Industrie- und Handelskammer (DIHK) bleibt des Urteils zum Trotz die Unsicherheit für deutsche Firmen im US-Geschäft hoch. "Denn es gibt weiterhin andere Instrumente für handelsbeschränkende US-Maßnahmen in Händen der US-Administration, auf deren Einsatz sich die deutsche Wirtschaft einstellen muss", sagt DIHK-Außenwirtschaftschef Volker Treier.
Die Wirtschaftsvereinigung Stahl sieht in der Entscheidung des Supreme Court zwar ebenfalls ein wichtiges Zeichen, aber keine Entwarnung für die Branche. Der Richterspruch beziehe sich ausdrücklich nicht auf die unter dem Vorwand der nationalen Sicherheit verhängten Stahlzölle von 50 Prozent, sagt Hauptgeschäftsführerin Kerstin Maria Rippel. Gerade diese blieben damit in Kraft.
Laut Maschinenbau-Verband VDMA sind die praktischen Auswirkungen der Entscheidung noch nicht absehbar. US-Präsident Donald Trump verfüge über mehrere alternative Rechtsgrundlagen, um globale Zölle zu verhängen. "Wir befürchten daher, dass ein 15-Prozent-Zollsatz für EU-Importe zeitnah wieder eingeführt wird", so ein Sprecher.
Börsen reagieren
Mit Erleichterung haben Europas Anleger am Freitag auf das Urteil gegen die Zölle von US-Präsident Donald Trump reagiert: "Das nimmt Druck aus dem globalen Handelssystem. Die Entscheidung dürfte in erster Linie als Signal für mehr Planungssicherheit im transatlantischen Handel verstanden werden", sagte Analyst Timo Emden von Emden Research.
Der DAX gewann 0,9 Prozent auf 25.260 Punkte, der EuroStoxx50 kletterte um 1,2 Prozent. An der Wall Street drehten die Indizes ebenfalls ins Plus. Bis zum Börsenschluss in Europa standen die Indizes bis zu 0,6 Prozent höher.
Die Kursgewinne hielten sich damit insgesamt jedoch in Grenzen. "Das Thema ist damit nicht vom Tisch, auch wenn der Höhepunkt der Zollkonflikte wohl hinter uns liegt", sagte Commerzbank-Ökonom Bernd Weidensteiner.