Nordrhein-Westfalen Tod auf Klassenfahrt: Emilys Vater will Schmerzensgeld vom Land NRW
Der Vater der auf einer Klassenfahrt gestorbenen Emily klagt auf Schmerzensgeld. Der Prozess in Düsseldorf ist heute gestartet.
Ende Juni 2019 war die Schülerin Emily aus Mönchengladbach während einer Klassenfahrt in London an den Folgen ihrer Zuckererkrankung gestorben. Wegen akuten Insulinmangels hatte das Mädchen einen Monat vor ihrem 14. Geburtstag einen Herzinfarkt erlitten. Am Mittwoch, über sechs Jahre später, beschäftigt der Tod von Emily das Landgericht Düsseldorf.
Schwere Depressionen seit Emilys Tod
Anlass ist die Klage des Vaters Kay Schierwagen. Der 50-Jährige fordert vom Land NRW Schmerzensgeld für Hinterbliebene in Höhe von 125.000 Euro.
Er meint, die beiden damals verantwortlichen Lehrerinnen hätten bei der Klassenfahrt nicht nur strafwürdig ihre Sorgfalts-, sondern auch ihre Amtspflichten verletzt. Das treffe auch die Hinterbliebenen, sagt sein Anwalt Manuel Reiger. Seit dem Tod von Emily leide Kay Schierwagen unter schweren Depressionen, Schlafstörungen und sei inzwischen nicht mehr arbeitsfähig.
Richterin fordert psychologisches Gutachten
Die Richterin hält die Ansprüche auf Schmerzensgeld von Kay Schierwagen für durchaus berechtigt. Angesichts des Leidens, das er nach dem Tod seiner Tochter erfahren habe, hat sie als Vergleichsvorschlag 25.000 Euro angeboten. Die Bezirksregierung Düsseldorf, die das Land in diesem Prozess vertritt, hätte diesen Vergleich angenommen. Kay Schierwagen und sein Anwalt haben die Summe angesichts der gesundheitlichen Folgen als zu niedrig und nicht angemessen abgelehnt.
Die Richterin hat nun eine psychiatrische Begutachtung Schierwagens angeordnet. Der Psychiater soll herausfinden, welche konkreten gesundheitlichen Folgen der Tod von Emily auf ihren Vater hatte.
Kay Schierwagen und sein Anwalt Manuel Reiger bei Gericht
Schon vor dem Prozess keine Einigung
Schon der Versuch, sich im Vorfeld außergerichtlich zu einigen, war gescheitert. Vielmehr, so Anwalt Reiger, bestreite das Land NRW jeden Anspruch des 50-Jährigen "und bezweifelt außerdem, dass mein Mandant durch den Tod der Tochter erkrankt ist".
Da könnte es eine Rolle spielen, dass Schierwagens frühere Lebensgefährtin und Mutter von Emily eine enge Beziehung von Vater und Tochter gegenüber den Behörden bestritten haben soll.
Streit um Amtspflichtverletzung im Fall Emily
Der andere Knackpunkt ist die Amtspflichtverletzung, die Kay Schierwagen für seine Ansprüche geltend macht. Denn im öffentlichen Recht und laut bürgerlichem Gesetzbuch "haben Lehrer eine besondere Verantwortung für die Sicherheit Ihrer Schüler. Sie sind verpflichtet, Ihre Aufsichtspflicht zu erfüllen und dafür zu sorgen, dass den Schülern während der Unterrichtszeit und bei schulischen Veranstaltungen nichts passiert."
Diese Schutzpflicht ergibt sich aus dem Persönlichkeitsrecht der Schüler und bedeutet, sie vor Gefahren zu schützen. Falls doch was passiert, wird der Schaden von der Diensthaftpflichtversicherung reguliert.
Ob diese Amtspflicht sich aber auf die Eltern von geschädigten Schülern erstrecken kann, müsse das Landgericht klären, betont eine Sprecherin.
Vater will Geld nicht für sich, sondern für Stiftung
Im Vorfeld hatte Kay Schierwagen betont, er wolle das Schmerzensgeld im Erfolgsfall nicht für sich, sondern für die von ihm gegründete Stiftung, die Kindern, die an Diabetes erkrankt sind, helfen solle. In dem Verfahren wird erst in einigen Wochen ein Urteil erwartet. Zeugen sind nicht geladen. Nur das Erscheinen beider Parteien ist angeordnet.
Fall Emily ist strafrechtlich abgeschlossen
Der Bundesgerichtshof hat im Vorjahr in der Revision die Verurteilung der Pädagoginnen bestätigt. Das Landgericht Mönchengladbach hatte vor zwei Jahren die damals 34 und 60 Jahre alten Frauen wegen fahrlässiger Tötung zu Geldstrafen in Höhe von jeweils 180 Tagessätzen verurteilt. Das entspricht einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Damit sind sie vorbestraft.
Aus Sicht der Richter haben die Lehrerinnen gegen ihre Sorgfaltspflicht verstoßen, weil sie vor der Reise nicht schriftlich nach Vorerkrankungen der teilnehmenden Schüler gefragt hatten. Hätten sie von Emilys Diabetes gewusst, hätten sie deren akute Überzuckerung in London früher erkannt, einen Notarzt gerufen und so ihren Tod verhindern können.
Unsere Quellen:
- Landgericht Düsseldorf
- Landgericht Mönchengladbach
- Bundesgerichtshof
- Anwalt Manuel Reiger
- Recherche des WDR-Reporters
Sendung: WDR Fernsehen, Lokalzeit aus Düsseldorf, 18.02.2026, 19.30 Uhr
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