Die Notrufnummer 112 auf einem Smartphone vor einem Feuerwehrwagen

Saarland Über 430 Notrufe pro Tag bei der 112 im Saarland

Stand: 17.02.2026 • 17:37 Uhr

Die 112 kennt jedes Kind – die Nummer für den Notruf. In ganz Europa können Menschen in Notsituationen diese Nummer wählen. Die Saarländer tun das immer noch häufig.

Von Felix Schneider / Onlinefassung: Axel Wagner

Insgesamt 157.357 Notrufe hat die Integrierte Leitstelle auf dem Saarbrücker Winterberg 2025 verzeichnet – das entspricht rund 431,15 Notrufen pro Tag im Saarland. Gegenüber 2024 ist die Zahl der Notrufe um 4186 zurückgegangen.

Laut dem Zweckverband für Rettungsdienst und Feueralarmierung (ZRF Saar) bleibt die Zahl der Anrufe auf hohem Niveau. Ein Grund könnte sein, dass die Fähigkeit zur Selbsthilfe der Menschen abnehme. Die 112 soll nur im Fall akuter Gefahr für Leib und Leben gewählt werden, bei medizinischen Problemen oder wenn es brennt.

Rettungszweckverband: Missbrauch ist ein Problem

Ein Problem stellen laut ZRF Saar-Geschäftsführer Timm Mathis missbräuchliche oder versehentliche Anrufe dar. „Wir haben natürlich eine Reihe an ‚Hosentaschenanrufen‘ heute, wo die Bürger einfach das Telefon in der Hose haben.“

Außerdem probierten Kinder mitunter auch den Notruf aus. Das seien Zahlen im ein- bis zweistelligen Bereich. Mathis weiter: „Wir haben auch einen geringen Anteil an tatsächlich böswilligen Alarmierungen, also wo sich Erwachsene – keine Kinder – einen Spaß daraus machen, den Notruf zu alarmieren, vielleicht auch die Anfahrt der Rettungskräfte sehen wollen. Solche Fälle werden von der Polizei dann konsequent verfolgt.“

Schnelle Hilfe binnen weniger Minuten – der Notruf ist in ganz Europa eine Institution und immer unter der gleichen Nummer zu erreichen: der 112.

Missbrauch von Notrufen

Vorsätzlicher Missbrauch des Notrufsystems ist nach § 145 des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar. Dazu gehören Spaß-Anrufe, aber auch das so genannte Swatting, bei dem der Täter einen Notfall mit dem Ziel vortäuscht, dass Polizei und Rettungskräfte an einem bestimmten Ort oder bei einer bestimmten Person auftauchen – eine Form des Mobbings.
Es drohen eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Außerdem muss der Anrufer unter Umständen die Kosten eines unnötigen Einsatzes der Rettungskräfte tragen – ein Schaden, der sich schnell auf mehrere Tausend Euro belaufen kann.
Ein versehentliches Wählen ist nicht strafbar.

Über dieses Thema hat auch SR info im SR Fernsehen am 17.02.2026 berichtet.

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Erstveröffentlichung: 17.02.2026 | 17:37 Uhr

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