Typgenehmigung (Kraftfahrzeug)

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Die Typgenehmigung ist eine Erlaubnis zur Herstellung und zum Inverkehrbringen eines Fahrzeuges, einer Maschine oder eines Gerätes in Übereinstimmung mit den für die Herstellung einschlägigen technischen Anforderungen (Certificate of Conformity). Sie wird durch eine gesetzlich hierzu bestimmte Behörde erteilt.

In der Europäischen Union werden Verwaltungsvorschriften zur Genehmigung geregelt:

In Deutschland sind die Behörden:

zuständig.

Diese Behörden sind ebenfalls zuständig für die Typgenehmigung von Geräten und Baugruppen für diese Fahrzeuge sowie die Zulassung geeigneter Entwicklungsbetriebe.

Im Falle einer Inanspruchnahme ist der Unternehmer der Hersteller im Sinne des Produkthaftungsgesetzes. Er kann jedoch Aufgaben an einen Betriebsleiter delegieren. Dazu bedarf es eines Vertrages, der die Aufgaben und die Aufteilung der Risiken beschreibt. Besteht kein Vertrag oder bestellt der Unternehmer eine ungeeignete Person zum Betriebsleiter, fällt letztendlich die Haftung an den Unternehmer selbst. Entsprechendes gilt für die Aufgaben und Leitung des Qualitätsmanagements.

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