Grenze zwischen Italien und Vatikanstadt
Die Grenze zwischen der Italienischen Republik und dem Staat Vatikanstadt liegt innerhalb der italienischen Hauptstadt Rom und ist 3,2 km lang. Sie folgt größtenteils der Leoninischen Mauer und schließt den Petersplatz, jedoch nicht den römischen Stadtteil Borgo (Rione) ein. Die Grenze ist eine EU-Außengrenze, jedoch gehört die Vatikanstadt zum italienischen Zollgebiet und Zollkontrollen finden nicht statt.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Entstehung der Staatsgrenze zwischen Italien und dem Staat Vatikanstadt ist durch die Beilegung des Konflikts (Römische Frage) zu erklären, der zwischen der römisch-katholischen Kirche (Heiliger Stuhl) und dem Königreich Italien (1861–1946) bestand und durch die am 11. Februar 1929 geschlossenen Lateranverträge beendet wurde. Damit wurde als Kompensation für die im Jahr 1870 erfolgte Annexion des päpstlichen Kirchenstaats das Staatswesen des Staats Vatikanstadt mit einer Fläche von 0,44 km² geschaffen. Artikel 3 der Lateranverträge legte fest: „I confini di detta Città [del Vaticano] sono indicati nella Pianta che costituisce l’Allegato I° del presente Trattato, del quale forma parte integrante.“ (Die Grenzen dieser Stadt (Vatikanstadt) sind auf dem Plan bezeichnet, der den Anhang I dieses Vertrags bildet, dessen integraler Bestandteil er ist.)
Verlauf
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Grenzlinie umgibt als geschlossener unregelmäßiger Ring das Staatsgebiet der Vatikanstadt und trennt es von dem es allseits umgebenden italienischen Staatsgebiet (Stadt Rom). Dabei steht der Petersplatz, dessen Kolonnaden die Staatsgrenze markieren, unter dem Polizeiregime der Italienischen Republik. Als Besonderheit verläuft der Ricciolo d’Italia als maximal 3 m breiter, zum italienischen Staatsgebiet gehörender Geländestreifen (rund 105 m²) am äußeren Rand der nördlichen Kolonnade entlang.[1] Anschließend folgt die Grenze nach Norden dem Westrand der Via di Porta Angelica, biegt an der Piazza del Risorgimento nach Nordwesten ab und folgt der Via Leone IV bis zur Einmündung des Viale Vaticano. Von hier an folgt sie der Leoninischen Mauer rund um die Vatikanischen Gärten, zu der auf italienischem Gebiet der Viale Vaticano parallel verläuft. Dabei wird im Süden ein Durchlass für die Eisenbahn zum Bahnhof Città del Vaticano gebildet. Knapp nördlich der Via Aurelia wendet sich die Grenze nach Norden und an der Via Tunica nach Osten (der Bereich im Zwickel beim Campo Santo Teutonico und der Audienzhalle Pauls VI. ist exterritoriales italienisches Staatsgebiet), sie folgt dann der südlichen Petersplatzkolonnade und führt in einem mit einer weißen Linie markierten Bogen zur nördlichen Kolonnade.
Grenzübergänge
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Grenze zum Petersplatz kann von Fußgängern frei passiert werden. Vom Petersplatz gelangt man in den Petersdom. Für die Besucher der Vatikanischen Museen und der Vatikanischen Gärten ist der Zugang zu diesen von besonderem Interesse. Der Zugang an der Via di Belvedere (Porta Sant’Anna) ist nicht allgemein benutzbar.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Legge 24 giugno 1929, Nr. 810, "Esecuzione del Trattato, dei quattro allegati annessi e del Concordato, sottoscritti in Roma, fra la Santa Sede e l'Italia, l'11 febbraio 1929 - VII"; Gazzetta Ufficiale del Regno d'Italia; Nr. 130 bis vom 5. Juni 1929, abrufbar unter http://augusto.agid.gov.it/gazzette/index/download/id/1929130bis_P1