„Petitio Principii“ – Versionsunterschied

[ungesichtete Version][gesichtete Version]
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
Markierung: Zurückgesetzt
Die letzte Textänderung von 31.18.183.203 wurde verworfen und die Version 213274896 von Logograph wiederhergestellt.
Markierung: Manuelle Zurücksetzung
Zeile 14:
 
== Historisches ==
Die ''petitio'' wurde bereits von [[Aristoteles]] im ''[[Organon (Aristoteles)|Organon]]'' als [[Fehlschluss]] beschrieben. In dem von [[Gottlob Benjamin Jäsche]] erstellten Handbuch zur Logik-Vorlesung von [[Immanuel Kant]] wird sie in § 92 gemeinsam mit Erhan und dem [[Zirkelschluss]] (''circulum in probando'') behandelt. ({{Kant|9|135}}<ref>Genau genommen wird dort unter dieser Bezeichnung die logisch unzulässige Verwendung eines Satzes als ein selbst-evidentes Axiom besprochen: {{"|Unter einer petitio principii versteht man die Annehmung eines Satzes zum Beweisgrunde als eines unmittelbar gewissen Satzes, obgleich er noch eines Beweises bedarf. Und einen Cirkel im Beweisen begeht man, wenn man denjenigen Satz, den man hat beweisen wollen, seinem eigenen Beweise zum Grunde legt.}}</ref>)
 
== Beispiele ==