Reichstagspräsident (Deutschland)
Der Reichstagspräsident, auch Präsident des Reichstags, war der Vorsitzende des Reichstages im Norddeutschen Bund, im Kaiserreich und in der Weimarer Republik.
Norddeutscher Bund und Deutsches Kaiserreich
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Wahl und Befugnisse des Reichstagspräsidenten waren nicht in der Verfassung geregelt (vergleiche Artikel 20 bis 31 der Reichsverfassung).
Der einzige Reichstagspräsident in der Zeit des Norddeutschen Bundes (1867–1870) war Eduard von Simson. Er hatte bereits der Frankfurter Nationalversammlung und dem Volkshaus des Unionsparlamentes vorgesessen.
Reichstagspräsidenten in der Zeit des Deutschen Kaiserreiches waren:
- Eduard von Simson, 1871–1874
- Max von Forckenbeck (Nationalliberale), 1874–1879
- Otto Theodor von Seydewitz (Konservative), 1879–1880
- Adolf von Arnim-Boitzenburg (Reichspartei), 1880–1881
- Gustav Konrad Heinrich von Goßler (Deutschkonservative), 1881
- Albert von Levetzow (Deutschkonservative), 1881–1884
- Wilhelm von Wedell-Piesdorf (Deutschkonservative), 1884–1888
- Albert von Levetzow (Deutschkonservative), 1888–1895
- Rudolf von Buol-Berenberg (Zentrum), 1895–1898
- Franz von Ballestrem (Zentrum), 1898–1907
- Udo zu Stolberg-Wernigerode (Deutschkonservative), 1907–1910
- Hans von Schwerin-Löwitz (Deutschkonservative), 1910–1912
- Johannes Kaempf (Freisinn), 1912–1918
- Constantin Fehrenbach (Zentrum), 1918
Weimarer Republik und Zeit des Nationalsozialismus
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Während der Weimarer Republik wurde der Reichstagspräsident gemäß Art. 26 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) vom Reichstag gewählt. Nach Art. 28 WRV übte er im Reichstagsgebäude Hausrecht und Polizeigewalt aus. Er war verantwortlich für die Verwaltung und den Haushalt des Reichstags und vertrat das Reich in diesen Angelegenheiten auch nach außen.
Während die vorgenannten Artikel nur von dem Präsidenten handelten, sprach Art. 40a WRV von dem Präsidenten des Reichstags. Hier wurden die Vorschriften über Immunität, Indemnität und Zeugnisverweigerungsrechte für auf den Reichstagspräsidenten entsprechend anwendbar erklärt.
Reichstagspräsidenten waren zu dieser Zeit:
- Paul Löbe (SPD), 1920–1924
- Max Wallraf (DNVP), 1924–1925
- Paul Löbe (SPD), 1925–1932
- Hermann Göring (NSDAP), 1932–1945
Der größte Teil der Amtszeit Görings fällt in die Zeit des Nationalsozialismus (1933–1945). Schon die Wahl vom März 1933 war nur bedingt frei, erst recht nicht die vom November desselben Jahres.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Präsident des Deutschen Bundestages
- Volkskammer#Präsidenten der Volkskammer
- Landtagspräsident (Deutschland)