WELT

Erklärung zur Barrierefreiheit

Veröffentlicht am 20.06.2025Lesedauer: 2 Minuten

Allgemeine Beschreibung

Die Anwendung umfasst zentrale digitale Abläufe rund um den Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements bei der Marke WELT. Dazu gehören unter anderem die Darstellung von Abo-Angeboten, Paywall-Komponenten, Login- und Registrierungsprozesse sowie der Checkout mit Zahlungsabwicklung. Die Prozesse sind auf mehreren Plattformen eingebunden und dienen dem Zugang zu digitalen Inhalten der jeweiligen Medienmarke.

In diesem Zusammenhang werden auch sogenannte PUR-Angebote bereitgestellt. Dabei handelt es sich um eine alternative Abo-Variante der Axel Springer Deutschland GmbH, bei der Nutzerinnen und Nutzer auf Inhalte zugreifen können, ohne dass personalisierte Werbung ausgespielt wird. Im Rahmen dieser PUR-Angebote werden keine personenbezogenen Daten zu Werbezwecken verarbeitet, keine Werbe-Cookies gesetzt und ausschließlich nicht-personalisierte Werbung angezeig

Gesetzliche Anforderungen

Die gesetzlichen Anforderungen ergeben sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), insbesondere § 14 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BFSG unter Verweis auf die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.

Information zum Anbieter gem. Art 246 EGBGB

Axel Springer Deutschland GmbH

Axel-Springer-Str. 65

10888 Berlin

Geschäftsführung: Carolin Hulshoff Pol, Claudius Senst, Peter Würtenberger

Tel. 0049 30 2591 0 E-Mail: [email protected]

Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen

Die Anwendung wurde von einem externen Dienstleister geprüft (auditiert). Sie ist schon teilweise barrierefrei. Sie erfüllt bereits zahlreiche Anforderungen der europäischen Norm zur digitalen Barrierefreiheit EN 301 549, die ihrerseits auf den „Web Content Accessibility Guidelines“ (WCAG) basiert. Angewendet wurde die Version 2.2 WCAG auf Level AA. Hiermit soll sichergestellt werden, dass unsere Angebote für alle Menschen zugänglich sind.

Es wurden bereits die folgenden Maßnahmen umgesetzt:

- Strukturierte Informationsarchitektur

- Die Seiten weisen eine klare visuelle und semantischer Gliederung auf – ein wichtiger Baustein für Orientierung und Verständlichkeit.

- Viele zentrale Elemente sind bereits vollständig tastaturbedienbar, was eine essenzielle Voraussetzung für Nutzer und Nutzerinnen mit motorischen Einschränkungen ist.

- Die Umsetzung ist responsive gestaltet, Inhalte bleiben auch bei Zoomstufen gut lesbar und nutzbar.

- Es wurden zahlreiche semantisch sinnvolle HTML-Strukturen eingesetzt wie z. B. `<section>`, es gibt eine sinnvolle `<header>`/`<footer>`-Nutzung, und häufig auch korrekte `<button>`-Elemente.

- In der Gestaltung wurde sichtbar auf Kontrast und Textgröße geachtet, was die visuelle Zugänglichkeit in vielen Bereichen unterstützt.

- Auch komplexe Funktionen wie Zahlungsprozesse und Chatbot-Elemente wurden bereits mit Blick auf Barrierefreiheit integriert und inklusiv gestaltet.

Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Die zuständige Marktüberwachungsbehörde ist die „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen“ in Magdeburg, Sachsen-Anhalt.


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